„Nicht verzagen - Gröschler fragen!“ ist für uns Motto und Programm zugleich. Wir kämpfen hartnäckig, zielführend und erfolgreich für die Rechte und Interessen unserer Mandanten!

Die Anwaltskanzlei Steffen Gröschler wurde Anfang Januar 1991 gegründet und erbringt seitdem umfangreiche Rechtsdienstleistungen für ihre Auftraggeber. Während in den ersten Jahren schwerpunktmäßig in Kooperation mit einer Münchener Rechtsanwalts- und Steuerberatersozietät sachsen-anhaltinische Wirtschaftsmandanten aus dem Automobilzulieferbereich rechtlich betreut worden sind, hat sich das Tätigkeitsfeld der Kanzlei in den Folgejahren schnell ausgedehnt.

Unsere Kanzlei steht Ihnen mit einer breiten Palette von Rechtsdienstleistungen zur Verfügung (vgl. Link Rechtsgebiete) und ist kompetenter Ansprechpartner für Unternehmen, Handel, Handwerk und Gewerbe, Freiberufler sowie den rechtssuchenden Bürger.

„Nicht verzagen - Gröschler fragen!“ ist für uns Motto und Programm zugleich. Wir kämpfen hartnäckig, zielführend und erfolgreich für die Rechte und Interessen unserer Mandanten!

Herrn Rechtsanwalt Steffen Gröschler wurde von der Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt am 06.06.2003 aufgrund der nachgewiesenen Kenntnisse auf dem Gebiet des Arbeitsrechts die zusätzliche Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ verliehen. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Arbeitsrecht, Erbrecht und Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) sowie im Verband Deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA).

Herr Rechtsanwalt Gröschler ist auftrittsbefugt bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie beim Bundesarbeitsgericht.

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