Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) sowie zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (kollektives Arbeitsrecht).Wir vertreten im Rahmen des Individualarbeitsrechtes und des kollektiven Arbeitsrechtes sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und deren Koalitionen / Vertretungsorgane außergerichtlich und gerichtlich.

RA Gröschler wurde auf Grund der nachgewiesenen Kenntnisse auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes von der Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt am 06.06.2003 die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ verliehen. Dadurch und durch regelmäßige Fortbildung ist eine interessengerechte und zielführende Beratung und Vertretung in allen an uns herangetragenen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten sichergestellt.
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